Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Hofinale
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Workshops, die der Goldbekhof e.V. (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) im Rahmen der Hofinale über seine Website, per E-Mail oder in sonstiger Weise anbietet und die der Kursteilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) bucht.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Durch das Absenden des Anmeldeformulars (online, per E-Mail oder postalisch) gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Workshop-Teilnahme zur Hofinale ab.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung (auch per E-Mail) annimmt.
(3) Bei Überbuchung entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Der Veranstalter informiert den Teilnehmer unverzüglich, falls keine Teilnahme möglich ist.
§ 3 Leistungsbeschreibung und Workshop-Durchführung
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Workshop- Beschreibung (Titel, Inhalt, Dauer, Termin, Ort, Referent, Teilnehmerzahl, enthaltene Materialien).
(2) Der Veranstalter behält sich vor, den Workshop aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt, zu geringe Teilnehmerzahl) abzusagen. Der Teilnehmer wird hierüber unverzüglich informiert.
(3) Bei Absage des Workshops durch den Veranstalter wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Reisekosten, Verdienstausfall) sind ausgeschlossen.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Stornierung und Rücktritt durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Workshop-Beginn durch schriftliche Erklärung (E- Mail genügt) vom Vertrag zurücktreten.
(2) Tritt der Teilnehmer zurück, hat der Veranstalter Anspruch auf folgende Stornierungsgebühren, berechnet vom Brutto-Teilnahmepreis:
bis 14 Tage vor Workshop-Beginn: 25 %
bis 7 Tage vor Workshop-Beginn: 50 %
ab 6 Tage vor Workshop-Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 %
§ 6 Haftung
(1)Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Krankheiten, Diebstähle, etc., die während der Hofinale auftreten. Der Veranstalter empfiehlt daher den Teilnehmern, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
(2)Die Teilnehmer haften im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung für verursachte Schäden. Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung der Teilnehmer ist Voraussetzung.(3)Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass in manchen Workshops mit Substanzen gearbeitet wird, die allergische Reaktionen hervorrufen können und tragen für ihre Gesundheit selbst Sorge.
§ 7 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Audio- und Videoaufnahmen des Workshops durch den Teilnehmer sind untersagt, sofern nicht ausdrücklich gestattet.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers (Name, Kontaktdaten, Zahlungsdaten, ggf. besondere Kategorien bei Barrierefreiheitsbedarf) zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Zahlungsdienstleister, Referenten, Veranstaltungsorte) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) Der Teilnehmer hat die Rechte gemäß Art. 15–21 DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Die Datenschutzerklärung des Veranstalters ist unter [www.hofinale.de] abrufbar.
§ 9 Hausrecht und Verhaltensregeln
(1) Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist Folge zu leisten.
(2) Teilnehmer, die den Workshop nachhaltig stören, gegen geltendes Recht verstoßen oder sich anderweitig vertragswidrig verhalten, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(4) Hunde sind auf dem Gelände des Goldbekhofes und in den Kursräumen nicht gestattet.
Hamburg, Juni 2026